28.12.2017

An Silvester: Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser

Zum Jahresende weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Es besteht erhöhte Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich. Insbesondere die Verwendung von sog. chinesischen Himmelslaternen ist nach der Bayerischen Brandschutzordnung verboten.

Die Schlösserverwaltung appelliert an die Vernunft aller Bürger, die in der Nähe eines Schlosses den Jahreswechsel feiern wollen, und fordert diese auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem wird eindringlich gebeten, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden.


Die Sehenswürdigkeiten der Bayerischen Schlösserverwaltung in der Silvesternacht

Alle Schlösser und Burgen sind am 31.12.2017 und am 1.1.2018 geschlossen.

Außerdem sind in der Silvesternacht aufgrund der Brandgefahr unter anderem folgende Schlossplätze und Anlagen gesperrt:

München und Region:

Andere Schlösser in Bayern:

Foto: Von Diego Delso, CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=40231538

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