Zum Jahresende weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Es besteht erhöhte Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich. Insbesondere die Verwendung von sog. chinesischen Himmelslaternen ist nach der Bayerischen Brandschutzordnung verboten.
Die Schlösserverwaltung appelliert an die Vernunft aller Bürger, die in der Nähe eines Schlosses den Jahreswechsel feiern wollen, und fordert diese auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem wird eindringlich gebeten, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden.
Die Sehenswürdigkeiten der Bayerischen Schlösserverwaltung in der Silvesternacht
Alle Schlösser und Burgen sind am 31.12.2017 und am 1.1.2018 geschlossen.
Außerdem sind in der Silvesternacht aufgrund der Brandgefahr unter anderem folgende Schlossplätze und Anlagen gesperrt:
München und Region:
- Die Residenz München wird nach Beendigung des Silvesterkonzerts (23 Uhr) komplett gesperrt; die Höfe sind dann nicht mehr zugänglich.
- Englischer Garten in München: Bitte beachten Sie die besondere Brandgefahr in der Nähe der hölzernen Bauten (Chinesischer Turm und japanisches Teehaus)! Halten Sie hier unbedingt einen Schutzabstand ein und brennen Sie keine Pyrotechnik in der Nähe dieser Bauten ab.
- In Nymphenburg werden zum Schutz der Parkvögel Teilbereiche der Schlossanlage als Ruhezonen abgesperrt.
- Der Schlossplatz in Dachau ist in der Nacht vom 31.12. auf den 1.1. in der Zeit von 18 Uhr bis etwa 1 Uhr für Autos und Fußgänger gesperrt.
- Die Zufahrt zur Burg Trausnitz in Landshut wird gesperrt; die Zugänge werden durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert; der Innenbereich der Burg ist nicht zugänglich.
- Der Innenhof der Stadtresidenz Landshut ist nicht zugänglich.
Andere Schlösser in Bayern:
- Die Tore zum Innenhof von Schloss Neuburg werden geschlossen.
- Die Tore der Willibaldsburg Eichstätt werden komplett geschlossen, d. h. es ist keine Zufahrt zur Burg möglich (gilt auch tagsüber am 31.12. und 1.1.)
- Der Schlossgarten Aschaffenburg wird abgesperrt und überwacht.
- Die Zufahrt zur Burg Burghausen wird gesperrt; die Zugänge werden durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert. Die Hauptburg mit dem inneren Burghof wird komplett gesperrt.
- Die Cadolzburg (einschließlich Vorburg) ist für Besucher nicht zugänglich; das Gelände wird am äußeren Burgtor abgesperrt.
- In Schloss Höchstädt werden die Tore zum Schlosshof abgesperrt.
- Die Zufahrtsstraßen zur Befreiungshalle Kelheim und zur Walhalla (ab der Abzweigung Klenzestraße) sind in der Nacht vom 31.12. auf den 1.1. in der Zeit von 18 Uhr bis 8 Uhr gesperrt.
- Auf der Kaiserburg Nürnberg wird das äußere Burgtor geschlossen; der Innenbereich der Burg ist somit nicht zugänglich.
- Die Anlage der Festung Marienberg in Würzburg ist ab 20 Uhr gesperrt, der Würzburger Residenzplatz ab 21 Uhr; er steht dann auch als Parkplatz nicht mehr zur Verfügung.
Foto: Von Diego Delso, CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=40231538