14.10.2013, 12:58 Uhr
Für das Entsorgen der welken Blätter von ihrem Grundstück verlangte sie von ihren Nachbarn 500 Euro im Jahr und zog deshalb auch vors Gericht. Eine «Laubrente» werde es nicht geben, befand jedoch das Amtsgericht München in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung. Die Klägerin genieße das Wohnen im Grünen, daher müsse sie die damit verbundene erhöhte Verschmutzung ihres Grundstücks durch «pflanzliche Bestandteile» in Kauf nehmen, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil (Az.: 114 C 31118/12).
Zankapfel war eine alte Linde, die 10 bis 12 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt im nachbarlichen Garten steht. Mehrmals im Jahr verteile dieser Baum Blüten, Samen, Blätter und Äste in einem Umkreis von 30 Metern, brachte die Klägerin vor. Diese Abfälle bedeckten ihren gepflegten Rasen und den Gemüsegarten und verstopften die Regenrinnen. Außerdem bildeten sich Laubhaufen in der Garageneinfahrt. Drei bis vier Mal pro Jahr müsse sie die Regenrinnen reinigen und 10 bis 15 Abfalltonnen an Laub entsorgen.
Die Richterin urteilte, das abfallende Laub und die Blüten seien eine «jahreszeitlich bedingte und beschränkte Einwirkung». Ein «durchschnittlich empfindender und denkender Anwohner ohne besondere Empfindlichkeit» würde dies hinnehmen, ohne eine Entschädigung zu verlangen. Außerdem sei die Nachbarschaft von Bäumen geprägt. Auch die meisten anderen Grundstücke seien Laub, Blüten und Ästen ausgesetzt.
dpa-infocom / uk