Roman Herzog war von 1994 bis 1999 der siebte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor war er von 1978 bis 1980 Kultus-, von 1980 bis 1983 Innenminister des Landes Baden-Württemberg und von 1983 bis 1994 Richter am Bundesverfassungsgericht, ab 1987 als dessen Präsident.
Geboren wurde der Jurist und CDU-Politiker am 5. April 1934 in Landshut. Das Bundespräsidialamt bestätigte heute, dass Roman Herzog heute 82jährig verstorben ist.
„Mit Roman Herzog geht einer der ganz großen Bayern. Roman Herzog war ein hoch angesehener Bundespräsident für alle Deutschen und ist dem Freistaat Bayern immer in besonderer Weise verbunden gewesen. Geprägt vom Bekenntnis zu den Grundsätzen unserer Verfassung hat der leidenschaftliche Jurist und Staatsrechtslehrer Roman Herzog zahlreiche Ämter an bedeutenden Schlüsselstellen unseres Staates übernommen. Klug, weitsichtig, mutig, mit großer Liebe zum offenen Wort und dabei stets bescheiden haben wir ihn erlebt – als Bundespräsident, als Präsident des Bundesverfassungsgerichts, als Minister. Unvergessen ist seine ‚Ruck-Rede‘, mit der er Deutschland im wahrsten Sinne des Wortes aufgerüttelt hat. Gleich welches Amt er ausübte, immer war seine enge Verbundenheit zu seiner bayerischen Heimat zu spüren. Wir verneigen uns vor einem großen Staatsoberhaupt und einer beeindruckenden Persönlichkeit. Mein Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen.“
Die Staatsregierung hat des verstorbenen Bundespräsidenten a.D. Roman Herzog zu Beginn der Kabinettssitzung mit einer Schweigeminute gedacht.
„Roman Herzog war eine starke Stimme als Mahner wider das Vergessen. Auf seine Initiative hin gedenken wir jedes Jahr am 27. Januar der Opfer des Nationalsozialismus. Mit seinem Tod verlieren wie eine starke Persönlichkeit und einen streitbaren Geist. Meine Gedanken sind bei seinen beiden Söhnen sowie allen Angehörigen und Freunden.“
„Mit Prof. Herzog verlieren wir einen vorbildlichen und hochengagierten Vorkämpfer für den Zusammenhalt in unserem Land, der eingetreten ist für unseren Rechtsstaat und die gesellschaftliche Erneuerung. Zugleich haben wir ihm zu danken, dass er es nie gescheut hat, unbequeme Themen und Wahrheiten anzusprechen und Konsequenzen daraus aufzuzeigen. Das hat ihm in der gesamten Bevölkerung große Achtung und Wertschätzung eingebracht. Dieser bodenständige, nahbare und in seinen Ansichten mutige und unabhängige Mensch wird uns allen sehr fehlen. Der Bayerische Landtag, dem er treu verbundener und gern gesehener Ehrengast war, trauert um Roman Herzog. In Gedanken sind wir bei seiner Frau, seiner Familie und seinen Angehörigen. Persönlich verbinden mich mit ihm immer wieder wertvolle Begegnungen, so etwa oft beim Mozartfest in Würzburg zusammen mit seiner Gattin. Ebenso verbindet sein Einsatz für die Erinnerungskultur an die Opfer des Nationalsozialismus. Diese Kultur pflegen wir im Bayerischen Landtag alljährlich und dauerhaft.“
Prof. Dr. Roman Herzog war Träger der Verfassungsmedaille in Gold, die ihm der Landtag 1999 verliehen hatte.
Nach dem Abitur absolvierte Herzog ab 1953 ein Studium der Rechtswissenschaft in München, welches er 1957 mit dem ersten und 1961 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete, 1958 promovierte er zum Dr. jur. Bis 1964 war er wissenschaftlicher Assistent bei Theodor Maunz an der Juristischen Fakultät der Universität München. In dieser Zeit fertigte er auch seine Habilitationsschrift an, danach lehrte er bis 1965 als Privatdozent an der Universität München. 1965 folgte er dem Ruf der Freien Universität Berlin als ordentlicher Professor auf den Lehrstuhl für Staatsrecht und Politik. Hier war er von 1967 bis 1968 Dekan und von 1968 bis 1969 Prodekan der Juristischen Fakultät. 1969 folgte er dann dem Ruf der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer auf den Lehrstuhl für Staatslehre und Politik; von 1971 bis 1972 amtierte er als deren Rektor.
Nach Niederlegung seiner zwischenzeitlichen politischen Ämter in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wurde Herzog am 20. Dezember 1983 zum Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Mit Präsident Zeidlers Eintritt in den Ruhestand am 16. November 1987 folgte Herzog ihm im Amt des Präsidenten nach. Er übte dieses Amt bis zum 30. Juni 1994 aus. Seine Nachfolgerin als Präsident des Bundesverfassungsgerichts wurde am 14. September 1994 Jutta Limbach.
Seit 1970 war Herzog Mitglied der CDU. Von 1978 bis 1983 war er Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises von CDU und CSU. In dieser Zeit gehörte er ab 1979 auch dem Bundesvorstand der CDU an. Seit seiner Amtszeit als Bundespräsident ruhte seine Parteimitgliedschaft.
Bei der Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1994 trat Roman Herzog überraschend als Kandidat der CDU/CSU an, nachdem der ursprünglich nominierte Kandidat der Unionsparteien Steffen Heitmann aufgrund von Äußerungen zur Rolle der Frau zurückgezogen worden war. Herzog sollte als liberal geltender Kandidat insbesondere auch für die FDP wählbarer sein, die Hildegard Hamm-Brücher als Kandidatin aufgestellt hatte. Erst als Hamm-Brücher nach dem zweiten Wahlgang ihre Kandidatur zurückgezogen hatte, konnten die Unionsparteien mit den Stimmen der FDP rechnen und so die Präsidentschaft des von der SPD nominierten Kandidaten Johannes Rau verhindern.
Am 23. Mai 1994 wurde Herzog von der Bundesversammlung mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP zum siebten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Er setzte sich allerdings erst im dritten Wahlgang gegen Rau durch. Auf eine erneute Kandidatur für eine zweite Amtszeit bei der Bundespräsidentenwahl 1999 hatte Herzog bereits zum Amtsantritt verzichtet; Rau wurde nun sein Nachfolger.
Doe sogenannte „Ruck-Rede“ vom April 1997 im Berliner Hotel Adlon wird als sein größtes politisches Vermächtnis gesehen – nachzulesen auf der Seite des Bundespräsidenten.