27.08.2020

Alkoholverbot in München: Das bedeutet es!

Ab einem Inzidenzwert von 35, also 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche gilt ein nächtliches Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen. Außerdem dürfen Kioske, Tankstellen und andere Geschäfte dann ab einer gewissen Uhrzeit weder Bier, noch Wein, Spirituosen und andere alkoholhaltige Getränke verkaufen.

Sobald der Inzidenzwert in München also auf 35 oder mehr steigt, soll das Verbot schnellstmöglich in Kraft treten. Ab wann genau die Regelung gilt, wird dann bekannt gegeben.

Das bedeutet das Alkoholverbot

Zwischen 21 Uhr und 6 Uhr darf dann kein Alkohol „to go“ mehr verkauft werden – wer abends nochmal schnell zur Tankstelle geht um sich ein Bierchen zu holen, hat also schlechte Karten. In Restaurants zum Beispiel, oder auf genehmigten Veranstaltungen darf aber auch nach 21 Uhr Alkohol ausgeschenkt werden – solange das Getränk vor Ort getrunken wird.

Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens darf dann auch im öffentlichen Raum – also zum Beispiel auf dem Gärtnerplatz oder an der Isar – kein Alkohol mehr getrunken werden. Eine Ausnahme gibt es zum Beispiel nur im Biergarten oder auf genehmigten Veranstaltungen.

Für wie lange gilt dann das Verbot?

Sowohl das Verbot für den Verkauf von „To-Go“-Alkohol, als auch das Trinkverbot von Alkohol auf öffentlichen Plätzen soll dann für mindestens sieben Tage gelten.

Was, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?

Wer nach 23 Uhr beim Alkohol trinken in der Öffentlichkeit erwischt wird, muss mindestens 150 Euro Strafe zahlen. Geschäfte (ausgenommen Restaurants und genehmigte Veranstaltungen), die nach 21 Uhr noch Alkohol verkaufen, müssen mit einem  Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro rechnen.

Wer kontrolliert das Ganze?

Hauptsächlich die Polizei soll überprüfen, ob sich die Münchnerinnen und Münchner an das Verbot halten. An bisherigen Party-Hotspots, wie etwa dem Gärtnerplatz, soll auch der Kommunale Außendienst eingesetzt werden. Ob das Verkaufsverbot eingehalten wird, sollen die zuständigen Behörden kontrollieren.

Die Entscheidung für das Alkoholverbot ist Anfang der Woche bei einem Runden Tisch mit Oberbürgermeister, Stadtratsmitgliedern und Konfliktmanagern gefallen. Grund dafür sind die steigenden Infektionszahlen und immer mehr verbotene Partys, zum Beispiel am Gärtnerplatz, gewesen. Nicht nur die zu große Menschenmenge ist dabei ein Problem: Wer Alkohol trinkt, bei dem sinkt die Hemmschwelle – Hygiene- und Abstandsregeln werden dann tendenziell weniger beachtet.

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