Bild: Angelika Warmuth
28.08.2020

Chaos um nächtliches Alkoholverbot in München

+++ UPDATE: Gericht hebt Verbot für einen Münchner auf +++

Jetzt doch kein Alkoholverbot?  Das Verwaltungsgericht München hat offenbar das Alkoholkonsumverbot  in einer Eilentscheidung wegen Unverhältnismäßigkeit ausgesetzt – zumindest teilweise. Grund ist die vorangegangene Klage eines Münchners gewesen.

Allerdings: Die Befreiung von dem Verbot gilt offenbar nur für den Kläger – zumindest an diesem Wochenende greifen also für den Rest der Müncherinnen und Münchner die verhängten Maßnahmen. Auch das Verkaufsverbot ab 21 Uhr wurde vom Gericht nicht beanstandet.

Auch OB Reiter hat sich zum Vorfall geäußert:

„Solange wir keine letztinstanzliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben, gehen wir von der Rechtmäßigkeit unserer auch mit dem Gesundheitsministerium abgestimmten Maßnahmen aus und vollziehen diese auch. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München bezieht sich nur auf das Alkoholkonsumverbot – nicht auf das Alkoholverkaufsverbot – und gilt ausschließlich für den Antragssteller als Einzelperson und nicht für die Allgemeinheit. Ich habe keinerlei Anlass, nur aufgrund dieser erstinstanzlichen Entscheidung den Vollzug auszusetzen. Gerade auch im Hinblick auf die gerichtliche Entscheidung zu den Maßnahmen in Bamberg, die in zweiter Instanz vom VGH bestätigt wurden.“

Dieter Reiter

Laut dem Gericht ist das siebentägige Konsumverbot außerdem unverhältnismäßig – eine bessere Lösung wäre es demnach gewesen, das Alkoholverbot nicht stadtweit zu verhängen, sondern auf bestimmte Plätze zu begrenzen. 

Wie mit dem generellen Verbot weitergeht, soll in der kommenden Woche besprochen werden, schreibt die Stadt auf Twitter.

https://twitter.com/StadtMuenchen/status/1299378302323486720

 


Unsere Meldung von heute Nachmittag:

Heute wurde in München der Inzidenzwert von 35 überschritten – dieser liegt aktuell bei 35,27 Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern. Als Konsequenz gilt daher ab heute Abend ein Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen ab 23 Uhr, ab 21 Uhr darf kein Alkohol „to go“ verkauft werden. Die Regel gilt vorerst 7 Tage lang. Alle weiteren  Infos, was genau das Verbot bedeutet und wie hoch die Strafe ist, wenn man sich nicht daran hält, gibt’s hier.


Bild: Stadt München

Das bedeutet der Anstieg der Zahlen für die Kitas

Kommende Woche, am 1. September, beginnt das neue Jahr für die Kitas. Weil der Inzidenzwert von 35 überschritten worden ist, werden diese nach Stufe 2 des sogenannten Rahmen-Hygieneplan wieder öffnen. Das bedeutet: Die Zahl der betreuten Kinder wird nicht reduziert. Die Kinder bleiben aber in festen Gruppen zusammen und dürfen sich nicht, wie normalerweise, frei im Haus bewegen. Damit sollen eventuelle Infektionswege besser nachvollziehbar sein.

Sollte die Inzidenzrate auf über 50 steigen, tritt Stufe 3 in Kraft.Dann gibt es nur noch eine Notbetreuung für definierte Zielgruppen wie Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen, Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, Kinder mit Behinderung und Kinder mit besonderem Schutzbedürfnis. Pro Gruppe können in Stufe 3 dann bis zu 10 Kinder betreut werden.

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