Glühwein verkaufen oder trinken – das ist jetzt in ganz München verboten. Wie die Stadt vor Kurzem mitgeteilt hat, sind der Konsum und der Verkauf von Alkohol im öffentlichen Raum untersagt.
Die Stadt München greift aufgrund der steigenden Inzidenzahlen jetzt auch beim Alkoholverbot durch. Bislang war der Alkoholkonsum nur auf öffentlichen Plätzen untersagt. Nun ist das Verbot auf den gesamten öffentlichen Raum ausgeweitet worden.
Nach der Verordnung des Freistaates müssen nämlich die Kommunen selbst über die Orte mit und ohne Alkoholverbot entscheiden.
Die einzelnen lokalen Beschränkungen in München führten laut Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle zu „Glühwein-Hopping“ in den Zonen, wo der Alkoholkonsum noch möglich war. Beim gemütlichen Glühweintrinken wurden aber weder Abstände noch die Maskenpflicht eingehalten. Das sei nur durch ein Komplettverbot umsetzbar.
Weiterhin gilt in der Landeshauptstadt eine Allgemeine Ausgangsbeschränkung. Um die Wohnung zu verlassen braucht man einen triftigen Grund und zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens ist der Aufenthalt bis auf einige wenige Ausnahmen untersagt. Zudem gilt nach wie vor das Veranstaltungs- und Ansammlungsverbot.