Ab 1. April 2015 wird die Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland von bisher zwei auf einen Tag verkürzt. Dies betrifft sowohl die Erste-Hilfe-Grundausbildung als auch die Schulung für betriebliche Ersthelfer. Die ursprünglichen 16 Unterrichtseinheiten werden verkürzt auf 9, der Auffrischungskurs wird um eine Stunde verlängert. Diese Konzentration auf die wirklich relevanten Themen soll bewirken, dass sich wieder mehr Menschen als Ersthelfer ausbilden lassen.
Das Kurzzeitkennzeichen für Überführungs- und Probefahrten gibt es ab dem 1. April nur noch für Autos mit gültiger Hauptuntersuchung. Daran erinnert der TÜV Nord. Einzige Ausnahme: Die Fahrt geht direkt zu einer Kfz-Prüfstelle im jeweiligen Zulassungsbezirk. Werden dort erhebliche Mängel festgestellt, ist außerdem der Weg zu einer Werkstatt im selben oder in einem angrenzenden Bezirk plus Rückfahrt erlaubt. Das Kurzzeitkennzeichen ist für maximal fünf Tage gültig.
Bisher gab es eine Kennzeichnungspflicht nur für Rindfleisch, nun gilt diese auch für verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch in der EU. Die Kennzeichnungspflicht betrifft frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch, so die Bundesregierung, gilt aber nicht für verarbeitete Fleischerzeugnisse.
Zu den im letzten Jahr eigeführten 60 Videofragen bei der Führerscheinprüfung kommen am 1. April sechs weitere dazu. In jeder Prüfung muss der Prüfling zwei davon beantworten: Er kann sich das Video fünf Mal ansehen, bevor die Fragen dazu eingeblendet werden.
Die KFZ-Steuer muss schon seit einem Monat Hauptzollämter und Bundeskassen überwiesen werden – die Übergangszeit, in der nach dem Zuständigkeitswechsel von den Ländern an den Bund die Finanzämter Zahlungen noch weitergeleitet haben, ist am 1. April 2015 vorbei.