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Das ist neu 25.01.2024

Änderungen bei Streaming-Diensten und Vereinfachung der Arzneimittel-Zuzahlung: Das ändert sich im Februar

Ab nächsten Monat ändert sich wieder einiges. So wird die Zuzahlung zu Medikamenten neu geregelt und es gibt weniger Geld für überschüssigen Solarstrom. Wir haben eine Übersicht, welche Neuerungen euch erwarten.

Weniger Geld für überschüssigen Solarstrom

Diese Neuerung betrifft alle Haushalte, die Solaranlagen installieren möchten. Wer sich jetzt eine Solaranlage auf dem Dach installiert und den überschüssigen Strom gegen Entgelt ins Netz einspeisen möchte, bekommt ab 1. Februar etwas weniger.

Die Vergütung für den überschüssigen Strom wird im halben Jahr um 1 Prozent gesenkt. Die aktuelle Vergütung betrug bisher 8,2 Cent pro kWh. Zum 1. Februar sinkt sie auf 8,1 Cent pro kWh.

Schaltjahr 2024 bringt zusätzlichen Tag im Februar

Hier handelt es sich nicht um eine Änderung, aber um ein Ereignis, das nur alle paar Jahre stattfindet. Dieses Jahr haben wir aufgrund eines Schaltjahres einen zusätzlichen Tag, den 29. Februar 2024.

Pilotprojekt Viertagewoche

Deutschlandweit führen 50 Unternehmen am 1. Februar 2024 eine veränderte Arbeitszeit ein: Bei vollem Lohnausgleich wird die Arbeitszeit auf eine Viertagewoche reduziert. Das Projekt soll sechs Monate dauern und wird anschließend wissenschaftlich ausgewertet. Dadurch soll getestet werden, ob eine Absenkung der Arbeitszeit mit einer Produktivitätssteigerung einhergeht.

Zuzahlung zu Medikamenten wird vereinfacht

Ab Februar 2024 tritt eine gesetzliche Neuerung in Kraft, die die Zuzahlung zu Medikamenten vereinfacht. Diese richtet sich künftig nach der Packungsgröße und ist für mehrere kleine Packungen und/oder eine große Packung mit gleicher Menge gleich. Bisher musste für jede einzelne Packung eine Zuzahlung geleistet werden, auch wenn nur Teilmengen vorhanden waren.

Herkunft von Fleisch muss angegeben werden

Ab Februar gibt es in der Lebensmittelkennzeichnung eine Änderung. Die Angabe der Herkunft von losem Ziegen-, Schaf-, Geflügel- und Schweinefleisch, das zum Verkauf angeboten wird, wird gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist die Angabe der Ortsmarke der Aufzucht und Schlachtung wichtig. Auch wenn das Fleisch überwiegend aus der gleichen Herkunft stammt und nur wenige Mengen aus anderen Quellen zugekauft wurden, muss dies entsprechend angegeben werden.

Bei Hackfleisch oder Teilstücken genügt die Angabe „aufgezogen und geschlachtet in der EU“ oder „außerhalb der EU“.

Änderungen bei Prime Video, Netflix und Co.

Ab dem 5. Februar 2024 wird Amazon Prime Video in Deutschland Werbung einführen. Die Werbung wird „in begrenztem Umfang“ geschaltet, wobei Amazon das Ziel verfolgt, weniger und relevantere Werbung als im linearen Fernsehen zu zeigen. Wer sich weiterhin ein werbefreies Erlebnis wünscht, hat die Möglichkeit dies eine zusätzliche monatliche Gebühr von 2,99 Euro zu umgehen.

Eine weitere Änderung betrifft ältere Sony-TVs und Blu-ray-Player. Ab Ende Februar  2024 wird die Netflix App auf Sony-Tvs der HX-, EX- und W-Serie, die zwischen 2011 und 2023 hergestellt wurden, nicht mehr funktionieren. Betroffene Nutzer können allerdings auf Alternativen wie Googles Chromecast, Apple TV oder Amazon Fire TV Stick zurückgreifen.

Auch bei Spotify steht für das Premium-Abo im Duo- oder Familienformat eine Preiserhöhung an. Nutzer müssen bis zum 28. Februar der Erhöhung zustimmen, sonst wird das Premium-Abo automatisch gekündigt.

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