Der ADAC hat die Bußgelder in einer Liste zusammengefasst:
Übrigens: Bereits seit 2010 können Verkehrsverstöße, die im EU-Ausland begangen werden, in Deutschland vollstreckt, also eingetrieben werden. Um verkehrssicherheitsrelevante Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-, Überhol- und Handyverstöße effektiver und schneller verfolgen zu können, hilft der vor kurzem optimierte Halterdatenaustausch innerhalb der EU. Für Verkehrsverstöße die im Ausland begangen werden, gibt es keine Punkte in Flensburg. Auch ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Fahrberechtigung in Deutschland aus.
Eine Zusammenstellung über die Regeln in den Urlaubsländern finden Sie hier: Andere Länder, andere Verkehrsregeln?