Street stop sign on white background
31.07.2015

Achtung Verkehrssünder: Regeln und Bußgelder im Ausland

Der ADAC hat die Bußgelder in einer Liste zusammengefasst:

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Übrigens: Bereits seit 2010 können Verkehrsverstöße, die im EU-Ausland begangen werden, in Deutschland vollstreckt, also eingetrieben werden. Um verkehrssicherheitsrelevante Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-, Überhol- und Handyverstöße effektiver und schneller verfolgen zu können, hilft der vor kurzem optimierte Halterdatenaustausch innerhalb der EU. Für Verkehrsverstöße die im Ausland begangen werden, gibt es keine Punkte in Flensburg. Auch ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Fahrberechtigung in Deutschland aus.

  • In Österreich gilt nach langen Protesten von Anwohnern der vielbefahrenen Durchgangsstrecken eine Sonderregelung, die teuer werden kann:
    Auf einigen Abschnitten der Inntalautobahn (A12) gilt nun ein generelles Tempolimit von 100 km/h, so zum Beispiel auf den A12-Strecken Kufstein–Zirl und Imst–Landeck, aber auch auf der Brennerautobahn A13 zwischen Innsbruck und der Mautstelle Schönberg.
    Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung sind sehr teuer – wer etwa um 30 km/h zu schnell unterwegs ist, kann mit einer Verwarnung von bis zu 2180 Euro bestraft werden.
    Warum? Das Bußgeld berechnet sich nicht, wie sonst üblich, nach der Straßenverkehrsordnung, sondern dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG Luft) – und dies sieht wesentlich höhere Strafen vor. Hauptziel des Tempolimits ist die Verbesserung der Luftqualität.

Eine Zusammenstellung über die Regeln in den Urlaubsländern finden Sie hier: Andere Länder, andere Verkehrsregeln?

ADAC

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