Möglich macht es eine Ausnahmegenehmigung von der Kreisverwaltungsbehörde
Statt bisher 35 Prozent kann die Zuschaueranzahl bis zu 50 Prozent der Sportstättenkapazität betragen, zum Beispiel bei Spielen der Fußball-Bundesliga. Die absolute Obergrenze steigt von 20.000 auf 25.000.
Die bisherige Inzidenz-Grenze von 35 für verschärfte Regelungen gilt nicht mehr.
„Die neue inzidenzunabhängige Regelung gilt bereits im Vorgriff auf die anstehende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am Montag in Kraft treten soll“,
sagte Sportminister Herrmann. Dazu habe man sich mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt.
„So profitieren bereits an diesem Wochenende die Vereine von der bevorstehenden Neuregelung“.
Sportminister Herrmann bezeichnete die Entscheidung als weiteren Schritt zu „noch mehr Normalität“ für die Sportlerinnen und Sportler als auch für die bayerischen Vereine.
„Wir müssen selbstverständlich weiterhin achtsam sein, um eine Ausbreitung des Virus einzudämmen. Umso wichtiger ist es daher, dass auch nur Geimpfte, Genesene und Getestete ins Stadion dürfen“, betonte Herrmann.
Er könne nachvollziehen, dass die weiterhin geltenden Corona-Regelungen als belastend für die Sportvereine empfunden werden. Er werde sich auch weiterhin für den Sportbereich einsetzen. Man müsse immer die aktuelle Entwicklung im Blick haben – denn der Schutz der Gesundheit unserer Bevölkerung sei „ein hohes Gut.“