Bis 22 Uhr dürfen die Biergärten jetzt wieder geöffnet haben – Die Staatsregierung zieht damit die nach Pfingsten geplante Verlängerung der Öffnungszeiten für alle gastronomischen Außenbereiche vor. Grund war eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg.
Das Verwaltungsgericht dort hatte am Donnerstag dem Eilantrag eines Gastronomen stattgegeben und allen Wirten die Öffnung der Außengastronomie bis 22 Uhr gestattet.
Dies diene dem Rechtsfrieden und verhindere, dass es in Bayern einen Flickenteppich bei den Öffnungszeiten gebe, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) der Deutschen Presse-Agentur am Freitag in München.
Ursprünglich hatte der Plan der bayerischen Regierung vorgesehen, erst ab dem 2. Juni wieder längere Öffnungszeiten für die Biergärten zu erlauben. Ihre Innenbereiche dürfen Restaurants bereits schon länger bis 22 Uhr geöffnet haben.