Asylbewerber müssen sich umstellen. «Mit der Wohnsitzzuweisung gewährleisten wir, dass Migrantinnen und Migranten in Bayern mit uns leben und nicht neben uns. So verhindern wir die Bildung von Parallelgesellschaften und fördern zugleich die Integration bayernweit», sagte Sozialministerin Emilia Müller (CSU). Bayern ist das erste Bundesland, welches die Wohnsitzzuweisung zulässt. Sie basiert auf dem seit Anfang August geltenden Integrationsgesetz des Bundes.
Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die bereits eine Ausbildung absolvieren oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie müssen mindestens 15 Wochenarbeitsstunden mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von mindestens 712 Euro nachweisen. Die Regierungen würden die Unterzubringenden in der Regel dorthin zuweisen, wo sie schon während des Asylverfahrens untergebracht waren, hieß es weiter. Damit könne auf die bereits begonnene Integration vor Ort aufgebaut werden. Mit der Verteilung auf das ganze Land soll verhindert werden, dass die Asylbewerber alle in die Großstädte ziehen, wo der Wohnraum ohnehin bereits knapp ist.