01.07.2018

Ab Juli: Änderungen vor allem im Reiserecht

Reiserecht

Schadensersatz für Reisemängel kann nun innerhalb von zwei Jahren eingefordert werden – bisher hatte man nur einen Monat Zeit.

Preissteigerung nach der Buchung? Liegt die Steigerung bei acht Prozent, können Reisekunden kostenfrei von der Reise zurücktreten. Vorher lag die Grenze bei fünf Prozent.

Eine erhebliche Änderung der gebuchten Reise, wie zum Beispiel ein Hotelwechsel, ist nur mit der Zustimmung des Reisekunden möglich. Darüber muss der Kunde vorher informiert werden.

Zusätzlicher Schutz gibt es nun, wenn man auf einem Buchungsportal für eine Reise mehrere unterschiedliche Leistungen innerhalb desselben Buchungsvorgangs ausgewählt hat – beispielsweise einen Flug, ein Hotel und einen Mietwagen. Dies gilt dann als „verbundene Reiseleistung“ und wird wie eine Pauschalreise behandelt.

Der Umkehrschluss aus dieser Neuregelung: Wer bei einem Reiseveranstalter als einziges ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung bucht, fällt nicht mehr unter den Schutz des Pauschal-Reiserechts, da er nur eine Leistung bucht.

Rente

20 Millionen Rentner in Deutschland bekommen mehr Geld: Die Bezüge steigen um mehr als drei Prozent. Im Westen gibt es ein Plus von 3,22 Prozent, in den neuen Bundesländern steigen die Altersbezüge um 3,37 Prozent. 

Maut

Ab dem 1. Juli müssen Lastwagen auch auf deutschen Bundesstraßen Maut bezahlen – knapp 40.000 km neue Maut-Strecke kommen demnach hinzu. Das bedeutet: 2 Milliarden Euro Mehreinnahmen, die für die Straßensanierung verwendet werden sollen.

Samenspende-Register

Künftig können durch Samenspende gezeugte Menschen Informationen über ihre biologische Herkunft verlangen. Ab dem 1. Juli gibt es ein bundesweites Spenderregister, in dem die Daten von Samenspendern und -empfängerinnen für die Dauer von 110 Jahren gespeichert werden. Dies gilt aber nur für künstliche Befruchtungen nach dem 30. Juni 2018.

Medizin

Frei verkäufliche Schmerzmittel wie Aspirin und Ibuprofen müssen künftig einen Warnhinweis enthalten, der vor möglichen Nebenwirkungen bei längerfristigem Gebrauch ohne ärztlichen Rat warnt.

Beim Zahnarzt dürfen in Zukunft Schwangere und Kinder unter 15 Jahren wegen der hohen Quecksilberbelastung nicht mehr mit Amalgam-Füllungen versorgt werden. Es soll auf Kunststofffüllungen zurückgegriffen werden.


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