Bild: Matthias Balk
Wir klären die wichtigsten Fragen 07.08.2023

Ab in den Urlaub: Welchen Pflichten muss ich in der leerstehenden Mietwohnung weiterhin nachgehen?

Ihr fahrt in den Urlaub? Kein Problem! Einige Dinge solltet ihr als Mieter allerdings beachten, sonst könnte es ein böses Erwachen bei der Rückkehr geben. Neben der Pflicht pünktlich die Miete zu zahlen, warten auch noch weitere Nebenpflichten auf euch. Wir verraten euch hier, welche das sind.

Muss ich meinen Vermieter informieren, dass ich weg bin?

Ihr müsst den Vermieter nicht über jeden Urlaub in Kenntnis setzen, allerdings solltet ihr immer einen Notfall-Schlüssel irgendwo deponieren. Denn es könnte passieren das zum Bespiel ein Wasserrohr platzt und dann im Notfall die Wohnung zwangsgeöffnet wird. Hierfür könnte sich der Vermieter den Schaden von euch bezahlen lässt.

Muss ich während meiner Abwesenheit Rasen mähen oder das Treppenhaus reinigen?

Wenn es so vereinbart ist, dann gelten die Regelungen weiter. Denn als Mieter seid ihr verantwortlich für die Treppenhausreinigung, das Laub fegen oder den Winterdienst – entweder alleine oder auch im Wechsel mit euren Nachbarn. Bei Abwesenheit müsst ihr in diesem Fall für Ersatz sorgen.

Sicherungen, Wasserleitungen, Spül- und Waschmaschine ausschalten?

Der Vermieter kann nicht von euch verlangen alle Sicherungen auszuschalten, die Wasserleitungen leer laufen zu lassen und den Haupthahn zuzudrehen. Problematischer wird es allerdings bei den Zuleitungen zu Spül- und Waschmaschinen. Kommt es hier während eurer Abwesenheit zu einem Wasserschaden habt ihr gegebenenfalls schlechte Karten.

Ein halbes Jahr weg: Wie sieht es mit den Betriebskosten aus?

Die Betriebskosten werden nach Wohnfläche verteilt. Daran ändert auch eure Abwesenheit nichts und somit auch nicht an der Kostentragungspflicht. Die gilt auch, wenn einzelne Betriebskostenarten nach Personenzahl berechnet werden.

Wohnung weitervermieten

Das müsst ihr im Vorfeld mit eurem Vermieter abklären. Auch eine schon vorhandene einfache Erlaubnis zur Untervermietung reicht nicht aus. Im schlimmsten Fall kann das für euren Vermieter ein Kündigungsgrund sein.

Was kann ich zum Schutz vor Einbrechern tun?

Hier hilft es Türen und Fenster fest zu verschließen und dafür zu sorgen, dass der Briefkasten nicht überquillt. Denn daran sieht man, dass keiner Zuhause ist. Ratsam ist ebenfalls eine Zeitschaltuhr für die Lichter einzustellen.

Zur Übersicht

Auch interessant