Cannabispflanze. Foto: Britta Pedersen/Archiv
22.03.2024

Cannabis-Besitz und Konsum ab 1. April teils legal: Bundesrat macht Weg für Legalisierung frei

Bundesrat gibt sein Go für Cannabis-Legalisierung

Der Bundesrat hat den Weg für eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland freigemacht. Die Länderkammer ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, mit dem Besitz und Anbau der Droge zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben erlaubt werden.

Wird Bayern gegen Legalisierung klagen?

Aber – eine Klage dagegen ist weiter nicht vom Tisch, Innenminister Hermann denkt darüber nach. Er beruft sich auf den Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen. Der habe erklärt – das Cannabis-Gesetz verstoße gegen internationale Verträge. Was auch nicht einfach sei, so Hermann. Wie es also für Bayern weitergeht, ist noch offen.

Klar ist aber schon mal – Bayern möchte den Konsum deutlich stärker kontrollieren, als der Rest Deutschlands:

Mit einer zentralen Kontrolleinheit beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) will die bayerische Staatsregierung den Cannabis-Anbau im Freistaat strikt und engmaschig kontrollieren. Polizei und Kreisverwaltungsbehörden sollen zudem den Konsum in der Öffentlichkeit, insbesondere die sogenannten Konsumverbotszonen, streng überwachen. Das kündigte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München an.

Cannabis wird zum Teil legalisiert: Was ist zu beachten

Der Besitz von 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von drei Pflanzen soll künftig straffrei sein. Die Bundesregierung verspricht sich davon weniger Schwarzmarkt, weniger Kriminalität und mehr Jugendschutz. Coffeeshops, wie sie beispielsweise in den Niederlanden üblich sind, sollen zunächst nicht kommen. Stattdessen wird hier eine Testphase erwägt.

Außerdem wird die Zone in der der öffentliche Konsum von Cannabis verboten ist, kleiner gefasst. Künftig gilt, dass das Kiffen „in Sichtweite“ um den Eingangsbereich von Kitas, Schulen und anderen Jugendeinrichtungen untersagt bleibt, wobei auf freiem Feld eine Entfernung von 100 Meter vorgeschrieben wird. Bisher sollte eine Entfernung von 200 Meter gelten.

Ebenfalls entschärft werden die Regeln für den Eigenanbau. Erwachsene dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf besitzen. Im privatem Eigenanbau sind der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen pro Erwachsener Person erlaubt.

Strafbar soll im öffentlichen Raum erst ein Besitz ab 30 Gramm sein, im privaten ab 60 Gramm. Bei Überschreitung der Besitzgrenzen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro.

Cannabiskonsum: Was gilt für Autofahrer?

Cannabis am Steuer kann teuer werden. Wenn die Polizei einen mit 1 Nanogramm oder mehr THC pro Milliliter Blutserum hinter dem Steuer erwischt, dem drohen heftige Strafen.

Beim ersten Mal beträgt das Bußgeld 500 Euro. Zudem gibt es zwei Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis ist für einen Monat weg.

Beim zweiten Mal sind 1.000 Euro Bußgeld fällig. Es gibt oben drauf zwei Punkte und der Führerschein ist für drei Monate weg.

Beim dritten Mal erhöht sich das Bußgeld auf 1.500 Euro. Ebenfalls bekommt man zwei Punkte und der Führerschein ist für drei Monate weg.

 

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