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30.06.2021

Ab 3. Juli: Einweg-Plastik wird verboten!

Ab dem 3. Juli 2021 sind in der EU viele Einweg-Plastik-Produkte verboten. Somit dürfen diese Produkte in der EU nicht mehr produziert oder verkauft werden.

Welche Einweg-Produkte sind ab dem 3. Juli verboten?

Dazu zählen unter anderem Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, To-Go-Becher oder Einweg-Behälter bzw. Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essensbehälter aus konventionellen Plastik, aus Styropor und auch aus „Bioplastik“.

Zusätzlich sind dann auch Wegwerfteller, -becher oder -besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen verboten. Das gleiche gilt auch für Einweggeschirr aus Pappe, das einen geringen Kunststoff-Anteil besitzt oder mit Kunststoff überzogen ist.


Bild © 2021 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Welche Wegwerfprodukte aus oder mit Kunststoff bleiben erlaubt?

Feuchttücher, bestimmte Hygieneartikel, Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern oder Wegwerf-Getränkebecher bleiben weiter erlaubt. Sie müssen allerdings ab dem 3. Juli 2021 ein spezielles Kennzeichen erhalten, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt und über die richtige Entsorgung informiert.

Warum werden Kunststoff-Einwegverpackungen verboten?

Durch das Essen außer Haus oder gelieferte Gerichte, verursachen wir immer mehr Müll. Nicht selten landet der Verpackungsmüll leider im Park, im Gebüsch oder am Straßenrand, der dann extra wieder aufgesammelt werden muss.

Ziel ist es, dass Produkte mehrfach genutzt werden, statt sie nach einmaligen Gebrauch sofort wieder wegzuwerfen. Das reduziert den Plastikmüll enorm und ist deutlich besser für die Umwelt!

Was kann ich selbst tun, um Plastikmüll zu vermeiden?

In einigen Supermärkten gibt es bereits viele Produkte ohne Verpackung. Zudem kann man den täglichen Kaffee To Go oft bereits im Pfandbecher oder im mitgebrachten Becher kaufen. Das sind bereits die ersten Schritte für die Umwelt, die jede/r einfach in ihren/seinen Alltag einbauen kann.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,

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