Auto, LKW oder Bus – die Mitnahme von einem Notfallset bzw. Verbandskasten an Bord eines jeden Fahrzeugs ist bereits Pflicht! Diese Pflicht wird nun noch erweitert – und zwar um zwei Schutzmasken. Auch nach der Corona-Pandemie sollen dann zwei Mund-Nasen-Schutzmasken dauerhaft im Verbandskasten sein.
Diese neue Regel soll bei der nächsten Änderung der Verkehrsordnung in Kraft treten, also voraussichtlich ab 2022.
Kontrollieren kann das jederzeit die Polizei. Wer eine unvollständige Erste-Hilfe-Ausrüstung mitführt, muss fünf Euro zahlen. Wer keinen oder einen abgelaufenen Verbandskasten dabei hat, riskiert ein Verwarnungsgeld von bis zu zehn Euro.