Rotes Aushängeschild Wohnung zu vermieten vor einem Mietshaus
01.06.2015

Ab 1. Juni: Neue Regelung bei Maklergebühren

Was ändert sich?

Ab 1. Juni gilt das sog. Bestellerprinzip. Das heißt: Wer einen Makler bestellt, zahlt ihn auch. Wenn also ein Vermieter einen Makler engagiert, übernimmt er auch die Kosten. Früher sind die Maklergebühren vollständig auf die Mieter umgelegt worden.

Muss ggf. künftig dennoch der Mieter die Kosten übernehmen?

Ja, diesen Fall gibt es: Wenn ein Mieter einen Makler für die Wohnungssuche beauftragt, muss er zahlen. Allerdings nur dann, wenn der Makler aktiv eine Wohnung sucht – wenn er einfach eine aus seinem Bestand anbietet, wird keine Gebühr fällig.

Gilt die neue Regel auch bei Immobilienkäufen?

Nein, betroffen sind nur Vermieter und Mieter. Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen will, muss den Makler trotzdem bezahlen.

Wie wirkt sich die neue Regel auf Vermieter aus?

Experten sagen, in Zukunft werden sich viele Vermieter den Makler sparen und die Mieter selbst suchen. Der Haken: viele Mieter kennen sich laut Haus und Grund München nicht mit Mietverträgen & Co aus. Deshalb melden sich täglich durchschnittlich 10 bis 15 neu bei Haus und Grund an. Der Chef Rudolf Stürzer ist trotzdem gegen die Neuregelung: Die neue Regel sei ein „unnötiger Eingriff in die Vertragsfreiheit“, außerdem erwartet Haus und Grund, dass in Zukunft viel mehr Fälle vor Gericht landen.

Werden deshalb die Mieten steigen?

Schwer zu sagen – Haus und Grund vermutet: ja. Vermieter könnten die bisherige Provision einfach stillschweigend auf die Miete draufschlagen. Der Mieterbund sieht das anders. Demnach strebten die Vermieter eh schon nach dem maximal Möglichen, Makler hin oder her.

Können Vermieter die neue Regel umgehen?

Auf dem Papier nicht, die Sache ist eindeutig. Sollten Vermieter nun zum Beispiel horrende Ablösen für Möbel, etc. verlangen, um sich das Geld auf Umwegen zu holen, ist das klar illegal.

Was ist, wenn ich als Mieter nach dem 1. Juni doch Provision bezahle?

Wer doch bezahlt, kann das Geld zurückfordern. Nach drei Jahren verjährt die Frist aber.

Was sagen die Makler?

Viele Makler haben Angst um ihre Aufträge. Manche sehen sogar den kompletten Berufsstand in Gefahr. Der Maklerverband IVD will sogar vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen.

sts

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