Cannabispflanze. Foto: Britta Pedersen/Archiv
Cannabislegalisierung 09.04.2024

500 Euro Bußgeld für Kiffen neben der Schule: Cannabis-Strafenkatalog für Bayern

Seit dem 1. April 2024 ist bundesweit für Erwachsene der Konsum und Besitz von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen straffrei. Der Freistaat will das Cannabis-Gesetz allerdings "extrem" streng regeln. Nun sind die Strafen für Besitz und Konsum in Bayern klar.

Das ist laut dem Cannabis-Gesetz erlaubt

In der Öffentlichkeit ist der Besitz von 25 Gramm Cannabis und zu Hause von 50 Gramm Cannabis erlaubt.

Ebenfalls dürfen Erwachsene in einem Cannabis-Club Mitglied sein.

Ab wann drohen Bußgelder? Das sind Bayerns Cannabis-Strafen

Wer mit bis zu 30 Gramm in der Öffentlichkeit oder 60 Gramm zu Hause erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 500 bis 1.000 Euro.

Bei größeren Mengen kann laut Cannabis-Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe gerechnet werden.

Wer aktiv für Cannabis oder die Anbauvereinigung wirbt, wird mit einem Bußgeld von 150 bis 30.000 Euro belangt. Als Werbung gilt laut Cannabis-Gesetz "jede Art von kommerzieller Kommunikation mit dem Ziel, der Wirkung oder der wahrscheinlichen Wirkung, den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis unmittelbar oder mittelbar zu fördern".

Bis zu 300 Euro drohen Erwachsenen, wenn sie in mehreren Cannabis-Clubs angemeldet sind.

Wer zu Hause das Gras nicht mit "geeigneten Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen" vor Kindern und Jugendlichen schützt, drohen zwischen 500 und 750 Euro Strafe.

Bis zu 1.000 Euro Strafe drohen Unter-18-Jährigen für den Konsum von Cannabis.

Wer gegen die im Cannabis-Gesetz aufgelisteten Konsumverbote verstößt wie beispielsweise Cannabis unter einem Abstand von 100 Metern zu einer Schule, einen Spiel- oder Sportplatz konsumiert, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.

Außerdem werden 500 Euro fürs Kiffen in Fußgängerzonen während der Verbotszeiten von 7 bis 20 Uhr fällig.

Wer in militärischen Bereichen bei der Bundeswehr Cannabis konsumiert, muss mit einer Strafe von 300 Euro rechnen.

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