Bild: Sebastian Gollnow/Archiv
05.02.2020

14 plus 17 - München hat die Qual der Wahl

Von SPD, CSU und Grünen bis hin zu ZuBa, Volt oder Fair. Der Wahlausschuss der Stadt München hat die kompletten Listen für die Kommunalwahl am 15. März veröffentlicht. Insgesamt dürfen wir zwischen 14 Frauen und Männern wählen, die als Oberbürgermeister kandidieren. Außerdem stehen 17 Parteien und Gruppen, die in den Stadtrat wollen, zur Wahl.

Pegida-Chef Heinz Meyer darf nicht antreten

Einstimmig hat der Wahlauschuss beschlossen, dass der langjährige Münchner Pegida-Chef Heinz Meyer nicht als OB-Kandidat zur Wahl steht. Meyer sei nach dem Wahlgesetz nicht wählbar, heißt es in der Begründung.

„Er bietet nachweislich nicht die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes und der Verfassung einzutreten“

Auszug aus der Pressemitteilung des Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Der bayerische Verfassungsschutz hat Heinz Meyer demnach mit folgender Aussage beschrieben.

„In der Gesamtschau ist festzustellen, dass Meyer ein maßgeblicher Aktivist der rechtsextremistischen Szene in München und Bayern ist“

Hintergrund dieser Beurteilung sind laut KVR unter anderem verschiedene Gerichtsurteile, zum Beispiel wegen Volksverhetzung und Billigung der NSU-Mordserie. Und auch wenn diese Urteile durch Revisionsverfahren noch nicht rechtskräftig sind, so sind die gerichtlich festgestellten Sachverhalte laut KVR definitiv.

Zwei Gruppen scheitern an der Unterschriften-Hürde

Zwei Gruppen wollten über eine Unterschriften-Sammlung in die Wahllisten kommen. Es braucht jeweils 1.000 Unterschriften, um für die Listen zur OB- und Stadtratswahl in Frage zu kommen. Das Bündnis aus „Demokratie in Bewegung“ und der Piratenpartei hat für die OB-Wahl nur 68 und für die Stadtratswahl nur 73 Unterschriften zusammenbekommen.

Die Partei „Mensch Umwelt Tierschutz“ war etwas erfolgreicher, ist aber trotzdem auch gescheitert. Sie haben für die OB-Wahl 559 und für die Stadtratswahl 630 Unterschriften gesammelt.

Voraussichtlich zugelassene Wahlvorschläge OB-Wahl:

Voraussichtlich zugelassene Wahlvorschläge Stadtratswahl:

Diese Listen sind „voraussichtlich“, weil bis kommenden Montag noch Einwände erhoben werden können. Für diesen Fall wird der Wahlausschuss noch einmal zusammen kommen. Wird der Wahlvorschlag dann wieder zurückgewiesen, kann noch Beschwerde bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden. Der zuständige Ausschuss entscheidet dann am Montag, den 17. Februar über die endgültige Zulassung.

Zur Übersicht

Auch interessant